Die Beschreibungen der einzelnen Flügel (und des Klaviers) auf der „Instrumente“-Seite soll dabei helfen, das richtige Modell für Ihren Bedarf zu finden. Die Unterschiede bestehen hauptsächlich in der Länge. Nicht jeder Flügel ist ein Konzertflügel, auch wenn diese gern benutzte Bezeichnung die Unterscheidung zu anderen bekannten Objekten leichter macht. Es gibt Stutzflügel, Salonflügel und solche dazwischen, Konzertflügel haben wir ab 211cm Länge im Angebot.

Wir haben für Sie unsere Preisliste veröffentlicht, damit Sie Ihre Kosten bereits im Vorfeld kalkulieren können. Damit liegt Ihnen unser Angebot bereits vor. Im Grundpreis enthalten sind die Miete und der normale Hin- und Rücktransport. Weitere Tagesmieten, Stimmungen und eine Haftungsbegrenzung auf 500 € kommen nach Bedarf hinzu. Ein schriftliches Angebot ist nur in folgenden Fällen erforderlich:

1. Bei Bühnen und Etagen, wenn keine geeignete Rampe oder kein Aufzug vorhanden oder dieser für das gewählte Instrument zu klein ist,

2. bei Leistungen außerhalb normaler Tageszeiten,

3. bei Vermietungen mit einer Dauer von mehr als 3 Tagen oder

4. bei Veranstaltungen außerhalb Berlins.

Bitte erfragen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, wenn Ihre Veranstaltung an Sonn- oder Feiertagen stattfindet.

In der Regel findet die Lieferung am Vormittag des Veranstaltungstages statt, die Abholung am darauffolgenden Tag, diese muss ab 08:00 Uhr möglich sein. Eine Lieferung am Vortag ist möglich, bedeutet aber in der Regel einen weiteren MIettag, das gleiche gilt für Proben. Bitte kalkulieren Sie bei Ihrer Zeitplanung für Lieferung, Stimmung und Abholung ein Zeitfenster von jeweils 2 Stunden ein. Wenn dieses weiter eingegrenzt werden soll, werden Fixtermin-Zuschläge erhoben. Transporte vor 07:00 Uhr oder nach 20:00 Uhr (Samstags: 18:00 Uhr) werden mit Zuschlag berechnet.

Ein Flügel wird auf der Seite liegend mit einem speziellen Transportkarren und mit abgenommenen Beinen und Lyra transportiert. Die oft gestellte Frage nach der Breite von Türen spielt dabei keine Rolle, da jede Tür so breit ist, dass ein Flügel so auf jeden Fall durchgeht, auch in der Höhe. Maßgeblich ist immer die Länge des Instrumentes, das kann bei engen, abgewinkelten Fluren oder Treppen entscheidend sein. Bei Aufzügen muss die Tiefe mindestens so groß sein wie der Flügel lang ist. Ein Aufzug, der so groß ist, dass ein Flügel hineinpasst, kann auch sein Gewicht tragen. Bei Bühnen und Podesten ab ca. 30cm sollte eine nicht zu kurze Rampe vorhanden sein, über die der Flügel gerollt werden kann, dies gilt als ebenerdig. Mindestvoraussetzung ist eine Treppe mit Geländer. Da der Flügel in diesem Fall getragen werden muss, wird dafür eine Etage berechnet.

Unsere Instrumente werden mit einer Tonhöhe („Kammerton A“) ohne nähere Festlegung im normalen Bereich zwischen 440 und ca. 443 Hz geliefert und vor Ort dementsprechend gestimmt. Wenn eine konkrete Tonhöhe gewünscht wird und das Instrument deswegen komplett umgestimmt werden muss, z. B. von 440 auf 442 Hz oder umgekehrt, wird diese Leistung mit 150 € extra berechnet. Bitte bedenken Sie, dass unnötiges Umstimmen die Stabilität der Stimmung beeinträchtigt und den Instrumenten schadet. Um den zeitlichen Vorlauf abzukürzen oder um bei Vermietungen außerhalb Berlins zusätzliche Anfahrtkosten zu vermeiden, können die Instrumente zum Preis von 80 € auch vor der Lieferung gestimmt werden. Wenn keine Stimmung benötigt wird, etwa im Falle von Photoshootings oder Filmproduktionen, wird diese Leistung nicht berechnet. Wenn das Instrument von einer externen Firma gestimmt werden soll, ist dies vorher zu vereinbaren.

Bei open air Veranstaltungen müssen die Instrumente unmittelbar danach abgeholt werden, dabei entstehen ggf. Spätzuschläge. Die Bühnen müssen ausreichend überdacht sein, dazu gehören entsprechende Mindest-Abstände zum Schutz gegen hereinwehendes Regenwasser.

Bitte beachten Sie, dass Flügel Schaden nehmen, wenn sie über den bestimmungsgemäßen Zweck als Tasteninstrumente hinaus für bestimmte Methoden zu „alternativer Klangerzeugung“ wie Zupfen, Trommeln, Abdämpfen der Saiten etc. genutzt werden, für die sie nicht gebaut sind oder wenn sie präpariert werden. Sollte dies für den gewünschten künstlerischen Ausdruck unverzichtbar sein, kann für diese „Sondernutzung“ das Notenpult gegen eine zusätzliche Zahlung in Höhe der Tagesmiete (ohne Transporte, s. Preisliste „Folgetag“) freigegeben werden. Solange bleibt es bei unseren Instrumenten verriegelt, d. h. es kann zwar normal genutzt, aber nicht wie sonst üblich entnommen werden.

Soll der Flügeldeckel abgenommen werden (obwohl dieser eine wichtige Funktion bei der Abstrahlung des Klanges hat), muss dies vorher angemeldet werden und wird ausschließlich von uns oder unserer Transportfirma vorgenommen.

Wenn es keine Besonderheiten gibt wie Etagen oder Leistungen außerhalb normaler Tageszeiten usw., können Sie einfach Ihren Auftrag aufgrund der hier genannten Konditionen erteilen und erhalten, wenn keine Rückfragen nötig sind, gleich Ihren Mietvertrag. Senden Sie diesen bitte unterschrieben zurück. Der Passus zur Haftungsbegrenzung wird bei Bedarf separat unterschrieben. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen! Im nächsten Schritt erhalten Sie Ihre Rechnung, diese wird in der Regel per Vorkasse fällig.

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